Startseite | Jobcenter | Kontakt | Impressum | Partnerseiten | Von A - Z

FAQ zum Nichtraucherschutz

Für welches Gastgewerbe gilt das Nichtraucherschutzgesetz?
Wer ist für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich?
Was Sagt das Jugendchutzgesetz?
Wie muss ein Nebenraum beschaffen sein?
Ist eine Kennzeichnung für Raucherräume vorgesehen?
In welcher Form muss der Raucherraum gekennzeichnet sein?
Können die Räume alternativ Raucher oder Nichtraucher sein?
Muss der Raucherraum technische Lüftungseinrichtungen haben?
Was muss getan werden, wenn ein Gast trotzdem raucht?
Konsequenzen der Nichteinhaltung
Wie hoch ist das Bußgeld?
Wer überprüft die Einhaltung?
Darf im Raucherraum serviert werden?
Was ist mit Privatfeiern (geschlossene Gesellschaften)?
Müssen für Mitarbeiter Rauchmöglichkeiten geschaffen werden?
Hat das Nichtraucherschutzgesetz Regelungslücken?
  © Stadthalle Uelzen 2011-2012