Nichtraucherschutz
Rauchfrei oder nicht, bei uns bestimmen Sie selbst
Am 1. August 2007 tratt das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Damit gilt
für alle gastronomischen Betriebe ein Rauchverbot. Auch in Festzelten, Scheunen
oder anderen geschlossenen Räumlichkeiten ist das Rauchen zukünftig untersagt. Ausnahmsweise ist das Rauchen gestattet, wenn es sich um einen vollständig umschlossenen Nebenraum handelt.
Die Stadthalle Uelzen hat mehrere solche Räume!
Sie haben die Wahl, den bei uns entscheidet der Gast selbst ob Rauchfrei
oder nicht Rauchfrei gefeiert werden darf.
FAQ zum Nichtraucherschutz